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betriebliche Altersvorsorge

Dass die Altersvorsorge ein wichtiges Thema ist, dürfte mittlerweile jedem bewusst sein. Neben der klassischen gesetzlichen Rente, die kaum ausreicht, um sich fürs hohe Alter abzusichern, gibt es aber noch die Möglichkeit der betrieblichen Altersvorsorge.

Jeder Arbeitgeber muss euch die Möglichkeit bieten, einen Teil eures Einkommens in die betriebliche Altersvorsorge zu investieren, ist aber nicht dazu verpflichtet sich selbst zu beteiligen! Es gibt Branchen, in denen das anders und die Beteiligung des Arbeitsgebers tariflich festgelegt ist. Viele Unternehmen übernehmen aber freiwillig einen Teil der betrieblichen Altersvorsorgebeiträge.

Die Abwicklung der betrieblichen Altersvorsorge übernimmt der Vorsorgeträger, euer Arbeitgeber hat also kaum einen Aufwand und kann seine Kosten sogar als Betriebsbeteiligung geltend machen. Ihr zahlt euren Teil aus eurem unversteuerten Einkommen. Seit 2002 fördert der Staat durch finanzielle Zuschüsse und extra Steuerersparnis ebenfalls die private Altersvorsorge.

Für die betriebliche Altersvorsorge gibt es verschiedene Möglichkeiten. Dazu zählen Direktversicherung oder Direktzusage, Pensionskasse und Pensionsfonds sowie die Unterstützungskasse. Mit einer Direktzusage verpflichtet sich euer Arbeitgeber, euch oder euren Hinterbliebenen beim Eintritt ins Rentenalter, Invalidität oder Tod eine vereinbarte Summe zu zahlen. Bei der Direktversicherung schließt er eine Lebensversicherung für euch ab. Pensionskassen und Pensionsfonds gewähren euch und eurer Familie einen Rechtsanspruch auf zugesagte Leistungen. Bei der Unterstützungskasse werden die Zahlungen von eurem Arbeitgeber getragen und können als Darlehen im Unternehmen belassen werden.

 
         
       
         
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